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Make-up-Produkte

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kerstin Thierschmann Make up Artist

Der Auftraggeber/die Auftraggebende verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Maskenbildnerin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Maskenbildnerin und ihrem Auftraggeber/Auftraggebenden zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

 

2. Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Maskenbildnerin zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber/der Auftraggebenden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 

3. Zustandekommen des Vertrages /Anzahlung

Eine Buchung erfolgt wahlweise telefonisch, per E-Mail, oder per Whatsapp.

 

Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung der gebuchten Leistungen zustande.

 

Eine Festbuchung stellt eine für die Maskenbildnerin und den Auftraggeber/die Auftraggebende verbindliche Auftragserteilung dar. 

 

Im Falle einer Festbuchung steht der Maskenbildnerin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Maskenbildnerin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Die Maskenbildnerin kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonoraren werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes.

 

4. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Kunden und:


Kerstin Thierschmann Make up Artist
Krackhardtstraße 6a, 96047 Bamberg
Telefon: 01728991993
E-Mail: kerstin.thierschmann@web.de

 

5. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige Kommunikationswege wie beispielsweise:

 

Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram), WhatsApp.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU- DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Verglich zur EU erhebliche Mängel aufweist.

6. Honorar

Das Honorar der Maskenbildnerin deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten bei der Maskenbildnerin ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen der Maskenbildnerin unzulässig

7. Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber/die Auftraggebende anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der Maskenbildnerin nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an die Maskenbildnerin zu zahlen. Ansonsten ist die Maskenbildnerin nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die Maskenbildnerin berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

8. Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber/die Auftraggebende einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass die Maskenbildnerin dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die Maskenbildnerin mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:

bis 3 Tage vor Termin:  100%

bis 7 Tage vor Termin: 75%

bis 14 Tage vor Termin: 50%

bis 21 Tage oder länger vor Termin: 25%

Die Maskenbildnerin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber/die Auftraggebende erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber/die Auftraggebende nicht ernsthaft aufrechterhalten wird

(z.B. durch keinerlei Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers/der Auftraggebenden auf Kontaktversuche der Maskenbildnerin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind.

In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare der Maskenbildnerin zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber/die Auftraggebende bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechtem Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an die Maskenbildnerin ein Honorar zahlen zu müssen.

 

Hierbei muss von dem Auftraggeber/der Auftraggebenden durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht.


Sollte die Maskenbildnerin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Maskenbildnerin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.


Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Maskenbildnerin in diesem Falle nicht.

9. Sonderregelung Hochzeitsstyling

Die Braut/Der Bräutigam hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren sofern sie/er triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fällt der Betrag von 150€ für den Probetermin und eventuelle Fahrtkosten (Anfahrt über 50km) an.

Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen (siehe Punkt 7).

Entscheidet die Kundin/der Kunde nach dem Probestyling, das Styling am Hochzeitstag nicht zu buchen so steht der Maskenbildnerin dennoch die vollständige Vergütung des Honorars für den Probetermin zu.

 

10. Haftung

Die Maskenbildnerin übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Die Maskenbildnerin übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

 

11. Namensnennung

Die Maskenbildnerin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber/die Auftraggebende stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher.

12. Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers/der Auftraggebenden gegen die Maskenbildnerin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

 

13. Verwendung von Bildmaterial

Die Maskenbildnerin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber/die Auftraggebende auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle), Bräute, Darsteller mit der genannten Nutzung durch die Maskenbildnerin einverstanden ist/sind.

14. Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Maskenbildnerin

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